Kredit ohne Bonität
Bonität steht als Synonym für Kreditwürdigkeit – nun erklärt sich auch gleich, dass es einen Kredit ohne Kreditwürdigkeit nicht geben wird.
Faktoren, die die Bonität beeinflussen
Was macht die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers eigentlich aus. Die Kreditwürdigkeit bestimmt sich aus sogenannten harten und weichen Faktoren. Ein Teil davon sind die Daten, die die Banken aus der Schufa beziehen. Die sagen etwas aus über das Zahlverhalten eines Verbrauchers in der Vergangenheit und über seine bisherigen Verpflichtungen und Krediterfahrungen im Allgemeinen. Hinzukommt ein Scorewert mit dem über ein Bewertungssystem eingeschätzt wird, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Kreditnehmer in der Zukunft seine Ratenverpflichtungen erfüllen wird. Sind die Daten aus der Schufa negative, kann es sein, dass jegliche Kreditanfrage mit der Begründung abgelehnt wird, dass es keinen Kredit ohne Bonität gibt. Andere wichtige Voraussetzungen sind die persönlichen Verhältnisse des Kreditnehmers. Dabei spielen das Alter, der Familienstand, die Zahl der Kinder, der Beruf, das Einkommen und die bestehenden Verpflichtungen eine nicht unwesentliche Rolle. Die persönliche Bonität ist beispielsweise automatisch nicht gegeben, wenn man keine Arbeit hat und Hartz IV Leistungen bezieht. Grundsätzlich ist bei deutschen Banken ein pfändbares Einkommen aus einer Festanstellung ein wichtiges Kriterium bei der Bonitätsbewertung.
Kein Kredit ohne Bonität
Wer seine Bonität leichtfertig aufs Spiel setzt, weil er bestehende Zahlungsverpflichtungen aus Kreditverträgen oder Verträgen mit Mobilfunkanbietern nicht erfüllt, muss damit rechnen, dass er in der Zukunft lange Zeit keinen Kredit bekommen wird. Und nicht nur das, selbst wenn man auf Wohnungssuche ist, lassen sich Vermieter heute immer häufiger die Schufa Auskunft vorlegen, um die Bonität des Wohnungssuchenden zu prüfen. Mit negativer Schufa bekommt man so schnell nicht einmal eine Wohnung und einen Kredit ebenso wenig. Selbst der Kredit ohne Schufa setzt Bonität des Kreditnehmers voraus, insofern, dass dieser ein Arbeitsverhältnis nachweisen muss, aus dem ein pfändbares Einkommen erzielt wird.
